Anhörung vom 24.04.18  Bayrischer Landtag  Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Bayrischer Landtag (BayPsychKHG)
Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 24.04.18, zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz.

Ein Gesetz, das Betroffene nicht nur ängstlich stimmen lässt. Erinnern wir uns an die Psychiatriegeschichte, insbesondere die Geschichte der „modernen Psychiatriemethoden“ im Deutschland der NS-Zeit. So fand man in den Archiven „ehrwürdiger psychiatrischer Einrichtungen“ in Deutschland, Hirnschnitte, die recht eindeutig Euthanasie-Opfern zuzuordnen waren. Manche hätten einer Liste aus dem Jahr 1990 zufolge längst bestattet sein sollen. Ohnehin seien die Zustände im Archiv der Klinik katastrophal gewesen. Ein Kellerraum des Archivs habe einer "Gerümpelkammer" geglichen; manche Hirnschnitte mit Euthanasie-Verdacht seien einfach "lose im Regal abgelegt" gewesen.(Artikel der Süddeutschen, im März 2017) Der Leiter des Archivs, wurde daraufhin seiner Aufgabe enthoben, wogegen er sich in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht wehrt. So heißt es weiter: Der langjährige Vorsitzende des Kuratoriums des MPI für Psychiatrie, hatte aus Protest seinen Posten niedergelegt. Das MPI wolle die Nazizeit aufarbeiten und behandle nun selbst Menschen wie Dreck. Argwohn oder Angst vor der Psychiatrie, ihren Maßnahmen, ist in vielen Köpfen präsent und nicht ohne Grund vorhanden. Trans generative Übertragungen können hier auch noch eine Rolle spielen. So ist es nicht verwunderlich, dass der Entwurf des bayrischen Psychiatriegesetzes heftig kritisiert wurde.
Bewegend waren die Aussagen des Vorsitzenden des Landesverbandes Bayern der Angehörigen Psychisch Kranker und der Psychiatrie - Erfahrenen e. V. Die heftige Kritik dieser Verbände zwang das bayrische Kabinett zu Nachbesserungen am geplanten Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz.
„Man dürfe den Menschen nicht vergessen, der auf Hilfe und Verständnis hofft und nicht noch zusätzliche Stigmatisierung erfahren soll.“ 
„Es könne auch nicht sein, dass Menschen mit psychischen Problemen wie Straftäter behandelt würden„.
Die Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) erklärte am Dienstag nach der Anhörung, in einer Kabinettssitzung, dass auf die sogenannte Unterbringungsdatei vollständig verzichtet werde.
Darin sollten „sensible Daten“ Betroffener gespeichert werden, die per Gerichtsentscheid in die Psychiatrie eingewiesen wurden. Wer will schon unter Generalverdacht gestellt werden? Gerade psychisch kranke Menschen benötigen Therapie oder Therapeuten, dem sie auch vertrauen könnten. Man stelle sich vor, mit der Angst leben zu müssen, wegen krankheitsbedingter Auffälligkeiten, weggesperrt zu werden. „

Wir haben das Recht auf menschenwürdige unverlierbare, geistig-sittliche Werte. Mit der Menschenwürde (nach einer Formulierung des Bundesverfassungsgerichts) ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch des Menschen verbunden, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell infrage stellt. Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist die M. unantastbar; sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Eure Unterschriften erbeten: https://www.change.org/p/markus-soeder-stoppen-und-%C3%BCberarbeiten-sie-das-bayerische-psychiatrieg...

Lingmakum.org

E-Health-Gesetz

Das Gesetz für "scheinbar" sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen. Das E-Health-Gesetz soll einen konkreten Fahrplan für die Einführung der digitalen Infrastruktur  erhalten. Obwohl schon die Gesundheitskarte ein kostspieliger Flop war, halten die sogenannten "Experten" an der elektronischen Gesundheitskarte fest. Von Selbstverwaltungspartnern im Gesundheitswesen gegründeten Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH und der Industrie, wird ein Zeitfenster für die bundesweite Einführung der Telematik-Infrastruktur gegeben. Angeblich mit höchsten Sicherheitsstandards im Gesundheitswesen und nutzbringender Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte. (Bundesministerium für Gesundheit)

Bis Ende 2018 sollen Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein. Die gesetzlichen Fristen haben dazu geführt, dass die Beteiligten intensiv daran arbeiten, den vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten. Wenn neben den Stammdaten des Versicherten, auch sehr persönliche Angaben zu Krankheiten, wie Medikation, Anamnese, auf der Karte gespeichert sind, muss sichergestellt werden, dass diese vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Die Opposition und Datenschützer bezweifeln allerdings, dass die im Gesetz vorgesehenen Regelungen zur Datensicherheit ausreichend sind.  Auf der Gesundheitskarte gespeicherte Notfalldaten sollen Leben retten, ein Medikationsplan kann möglicherweise lebensgefährliche Wechselwirkungen verhindern. Die Telemedizin will so mobil eingeschränkte Menschen unterstützen. Mit der elektronischen Patientenakte und dem Patien­tenfach sollen die Patienten besser über ihre Diagnosen und Therapien informiert werden. Zudem besteht die Möglichkeit, auch selbst Daten dem Arzt zu übermitteln.  Doch wie sicher ist diese digitale Infrastruktur?  Alle Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, sowie Apotheken und Versicherte sind angeschlossen. Fluch oder Segen? Will ich wirklich, dass der Arzt meines "Vertrauens" alle relevanten Informationen über mich besitzt? Können diese sensiblen Daten zu kommerziellen Zwecken genutzt werden? 

Schaffen wir damit wirklich die Voraussetzungen für die medizinische Versorgung der Zukunft?

In einer persönlichen Einladung durfte ich ein umfangreiches Policy-Paper zum digitalen Gesundheitswesen 2020 kennen lernen. 

In einer Podiumsdiskussion wurden in erster Linie die "Vorteile"  von allen verantwortlichen Akteuren analysiert. Exzellente Fachleute aus Bayerns Gesundheitsbranchen haben über die aktuelle Datenlage debattiert. Das Publikum gab auch Kontra, es bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung im Sinne des "Users" gelingt.  Es war ein interessanter Abend von höchster politischer Relevanz. 

Mein Eindruck: Trotzdem besteht Nachbesserungsbedarf. Es bleibt abzuwarten, ob die Forderungen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder im Zuge des weiteren Verfahrens noch berücksichtigt werden.  


Bilddokumentation:: Mit freundlicher Genehmigung einer Patientin.  Aufgenommen mit einer Dunkelfeld- Kamera,  Entwicklung eines Blutbildes nach einem Coaching Prozess.