E-Health-Gesetz

Das Gesetz für "scheinbar" sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen. Das E-Health-Gesetz soll einen konkreten Fahrplan für die Einführung der digitalen Infrastruktur  erhalten. Obwohl schon die Gesundheitskarte ein kostspieliger Flop war, halten die sogenannten "Experten" an der elektronischen Gesundheitskarte fest. Von Selbstverwaltungspartnern im Gesundheitswesen gegründeten Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH und der Industrie, wird ein Zeitfenster für die bundesweite Einführung der Telematik-Infrastruktur gegeben. Angeblich mit höchsten Sicherheitsstandards im Gesundheitswesen und nutzbringender Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte. (Bundesministerium für Gesundheit)

Bis Ende 2018 sollen Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein. Die gesetzlichen Fristen haben dazu geführt, dass die Beteiligten intensiv daran arbeiten, den vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten. Wenn neben den Stammdaten des Versicherten, auch sehr persönliche Angaben zu Krankheiten, wie Medikation, Anamnese, auf der Karte gespeichert sind, muss sichergestellt werden, dass diese vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Die Opposition und Datenschützer bezweifeln allerdings, dass die im Gesetz vorgesehenen Regelungen zur Datensicherheit ausreichend sind.  Auf der Gesundheitskarte gespeicherte Notfalldaten sollen Leben retten, ein Medikationsplan kann möglicherweise lebensgefährliche Wechselwirkungen verhindern. Die Telemedizin will so mobil eingeschränkte Menschen unterstützen. Mit der elektronischen Patientenakte und dem Patien­tenfach sollen die Patienten besser über ihre Diagnosen und Therapien informiert werden. Zudem besteht die Möglichkeit, auch selbst Daten dem Arzt zu übermitteln.  Doch wie sicher ist diese digitale Infrastruktur?  Alle Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, sowie Apotheken und Versicherte sind angeschlossen. Fluch oder Segen? Will ich wirklich, dass der Arzt meines "Vertrauens" alle relevanten Informationen über mich besitzt? Können diese sensiblen Daten zu kommerziellen Zwecken genutzt werden? 

Schaffen wir damit wirklich die Voraussetzungen für die medizinische Versorgung der Zukunft?

In einer persönlichen Einladung durfte ich ein umfangreiches Policy-Paper zum digitalen Gesundheitswesen 2020 kennen lernen. 

In einer Podiumsdiskussion wurden in erster Linie die "Vorteile"  von allen verantwortlichen Akteuren analysiert. Exzellente Fachleute aus Bayerns Gesundheitsbranchen haben über die aktuelle Datenlage debattiert. Das Publikum gab auch Kontra, es bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung im Sinne des "Users" gelingt.  Es war ein interessanter Abend von höchster politischer Relevanz. 

Mein Eindruck: Trotzdem besteht Nachbesserungsbedarf. Es bleibt abzuwarten, ob die Forderungen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder im Zuge des weiteren Verfahrens noch berücksichtigt werden.  


Bilddokumentation:: Mit freundlicher Genehmigung einer Patientin.  Aufgenommen mit einer Dunkelfeld- Kamera,  Entwicklung eines Blutbildes nach einem Coaching Prozess.