Bayrischer Landtag (BayPsychKHG)
Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 24.04.18, zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz.

Ein Gesetz, das Betroffene nicht nur ängstlich stimmen lässt. Erinnern wir uns an die Psychiatriegeschichte, insbesondere die Geschichte der „modernen Psychiatriemethoden“ im Deutschland der NS-Zeit. So fand man in den Archiven „ehrwürdiger psychiatrischer Einrichtungen“ in Deutschland, Hirnschnitte, die recht eindeutig Euthanasie-Opfern zuzuordnen waren. Manche hätten einer Liste aus dem Jahr 1990 zufolge längst bestattet sein sollen. Ohnehin seien die Zustände im Archiv der Klinik katastrophal gewesen. Ein Kellerraum des Archivs habe einer "Gerümpelkammer" geglichen; manche Hirnschnitte mit Euthanasie-Verdacht seien einfach "lose im Regal abgelegt" gewesen.(Artikel der Süddeutschen, im März 2017) Der Leiter des Archivs, wurde daraufhin seiner Aufgabe enthoben, wogegen er sich in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht wehrt. So heißt es weiter: Der langjährige Vorsitzende des Kuratoriums des MPI für Psychiatrie, hatte aus Protest seinen Posten niedergelegt. Das MPI wolle die Nazizeit aufarbeiten und behandle nun selbst Menschen wie Dreck. Argwohn oder Angst vor der Psychiatrie, ihren Maßnahmen, ist in vielen Köpfen präsent und nicht ohne Grund vorhanden. Trans generative Übertragungen können hier auch noch eine Rolle spielen. So ist es nicht verwunderlich, dass der Entwurf des bayrischen Psychiatriegesetzes heftig kritisiert wurde.
Bewegend waren die Aussagen des Vorsitzenden des Landesverbandes Bayern der Angehörigen Psychisch Kranker und der Psychiatrie - Erfahrenen e. V. Die heftige Kritik dieser Verbände zwang das bayrische Kabinett zu Nachbesserungen am geplanten Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz.
„Man dürfe den Menschen nicht vergessen, der auf Hilfe und Verständnis hofft und nicht noch zusätzliche Stigmatisierung erfahren soll.“ 
„Es könne auch nicht sein, dass Menschen mit psychischen Problemen wie Straftäter behandelt würden„.
Die Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) erklärte am Dienstag nach der Anhörung, in einer Kabinettssitzung, dass auf die sogenannte Unterbringungsdatei vollständig verzichtet werde.
Darin sollten „sensible Daten“ Betroffener gespeichert werden, die per Gerichtsentscheid in die Psychiatrie eingewiesen wurden. Wer will schon unter Generalverdacht gestellt werden? Gerade psychisch kranke Menschen benötigen Therapie oder Therapeuten, dem sie auch vertrauen könnten. Man stelle sich vor, mit der Angst leben zu müssen, wegen krankheitsbedingter Auffälligkeiten, weggesperrt zu werden. „

Wir haben das Recht auf menschenwürdige unverlierbare, geistig-sittliche Werte. Mit der Menschenwürde (nach einer Formulierung des Bundesverfassungsgerichts) ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch des Menschen verbunden, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell infrage stellt. Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist die M. unantastbar; sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Eure Unterschriften erbeten: https://www.change.org/p/markus-soeder-stoppen-und-%C3%BCberarbeiten-sie-das-bayerische-psychiatrieg...

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