Anhörung vom 24.04.18 Bayrischer Landtag Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
Bayrischer
Landtag (BayPsychKHG)
Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 24.04.18, zum Gesetzentwurf
der Staatsregierung für ein Bayerisches
Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz.
Ein Gesetz, das Betroffene nicht nur ängstlich stimmen lässt. Erinnern wir uns
an die Psychiatriegeschichte,
insbesondere die Geschichte der „modernen Psychiatriemethoden“
im Deutschland der NS-Zeit. So fand man in den Archiven „ehrwürdiger
psychiatrischer Einrichtungen“ in Deutschland, Hirnschnitte, die recht
eindeutig Euthanasie-Opfern zuzuordnen waren. Manche hätten einer Liste aus dem
Jahr 1990 zufolge längst bestattet sein sollen. Ohnehin seien die Zustände im
Archiv der Klinik katastrophal gewesen. Ein Kellerraum des Archivs habe einer "Gerümpelkammer"
geglichen; manche Hirnschnitte mit Euthanasie-Verdacht seien einfach "lose
im Regal abgelegt"
gewesen.(Artikel der Süddeutschen, im März 2017) Der Leiter des Archivs, wurde daraufhin seiner Aufgabe enthoben,
wogegen er sich in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht wehrt. So heißt es
weiter: Der langjährige Vorsitzende des Kuratoriums des MPI
für Psychiatrie, hatte aus Protest seinen Posten niedergelegt. Das MPI
wolle die Nazizeit aufarbeiten und behandle nun selbst Menschen wie Dreck.
Argwohn oder Angst vor der Psychiatrie, ihren Maßnahmen, ist in vielen Köpfen präsent und nicht ohne
Grund vorhanden. Trans generative Übertragungen können hier auch noch eine
Rolle spielen. So ist es nicht verwunderlich, dass der Entwurf des bayrischen Psychiatriegesetzes heftig kritisiert wurde.
Bewegend
waren die Aussagen des Vorsitzenden des Landesverbandes Bayern der Angehörigen
Psychisch Kranker und der Psychiatrie
- Erfahrenen
e.
V. Die heftige Kritik dieser Verbände zwang das bayrische
Kabinett zu Nachbesserungen am geplanten Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz.
„Man dürfe den Menschen nicht vergessen, der auf Hilfe und Verständnis hofft und nicht noch
zusätzliche Stigmatisierung erfahren soll.“
„Es könne auch nicht sein, dass Menschen mit psychischen Problemen wie
Straftäter behandelt würden„.
Die Sozialministerin Kerstin Schreyer
(CSU) erklärte am Dienstag nach der Anhörung, in einer Kabinettssitzung, dass
auf die sogenannte Unterbringungsdatei
vollständig verzichtet werde.
Darin sollten „sensible Daten“ Betroffener gespeichert werden, die per
Gerichtsentscheid in die Psychiatrie eingewiesen wurden.
Wer will schon unter Generalverdacht gestellt werden? Gerade
psychisch kranke Menschen benötigen Therapie oder Therapeuten, dem sie auch
vertrauen könnten. Man stelle sich vor, mit der Angst leben zu müssen, wegen
krankheitsbedingter Auffälligkeiten, weggesperrt zu werden. „
Wir haben das Recht auf menschenwürdige unverlierbare,
geistig-sittliche Werte.
Mit der Menschenwürde (nach einer Formulierung des
Bundesverfassungsgerichts) ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch des
Menschen verbunden, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt des
Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine
Subjektqualität prinzipiell infrage stellt. Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist die M.
unantastbar; sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt.
Eure Unterschriften erbeten:
https://www.change.org/p/markus-soeder-stoppen-und-%C3%BCberarbeiten-sie-das-bayerische-psychiatrieg...
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